Mit Schreiben des Bundesministeriums für Finanzen („BMF“) vom 14. November 2014 wurden die neuen steuerlichen Grundsätze ordnungsmäßiger Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff („GoBD“) veröffentlicht. Sie sind ab dem Veranlagungsjahr 2015 verpflichtend anzuwenden. Betriebsprüfungen ab dem o.g. Veranlagungsjahr werden daher auch die Umsetzung der neuen GoBD innerhalb der Unternehmen in den Fokus nehmen. Eine zentrale Anforderung der GoBD ist dabei u.a. die Erstellung einer sog. Verfahrensdokumentation. In unserem heutigen BLOG-Beitrag möchten wir Ihnen daher zwei Dienstleistungsprodukte aus unserem GoBD-Basispaket vorstellen: 1. GoBD-Sparring Unser GoBD Sparring-Angebot richtet sich vor allem an Steuerpflichtige (Betriebe), die punktuell in bestimmten Bereichen der GoBD-Umsetzung noch Fragen haben oder eine zweite fachkundige Meinung benötigen. In einem Vor-Ort Gespräch oder sofern gewünscht auch über das Telefon, Videokonferenz nehmen wir Ihre Fragen auf und erarbeiten für Sie zeitnah eine schriftliche Stellungnahme u.a. mit Referenz zu Gesetz, den GoBD, Fachliteratur, weiteren Expertenmeinungen, Gerichtsentscheidungen oder aktuellen Betriebsprüfungserfahrungen. Unsere Honorarforderung ergibt sich hierbei auf Grundlage der vereinbarten Zeit und Stundensatzes zur Fertigung der Stellungnahmen. 2. GoBD-Walkthrough Wir werden ihre aktuelle schriftliche Verfahrensdokumentation auf ihre Angemessenheit überprüfen, d.h. daraufhin, ob die dokumentierten Prozesse und Maßnahmen zu den GoBD tatsächlich zu einem bestimmten Zeitpunkt im Unternehmen vorhanden und aktuell (stetige „Versionierung“) sind oder ob bspw. zentrale GoBD Anforderungen in der Verfahrensdokumentation fehlen. Unsere Feststellungen ergeben sich hierbei auf Grundlage einer Begehung ihres Betriebs bzw. Unternehmens und nachfolgender Prüfungshandlungen: Befragung Beobachtung Inaugenscheinnahme Durchführung/Wiederholung Über eventuelle Feststellungen erhalten Sie von uns einen „Management-Letter“ den wir mit Ihnen besprechen und Anpassungsvorschläge geben. Unsere Honorarforderung ergibt sich auf Grundlage der hierfür notwendigen Zeit und eines Stundensatzes. Über Kanzlei OLIVER PRINCIPE,...