Bilanzierungs-Memorandum...

Aufgrund meiner Erfahrung besitzt ein Bilanzierungs-Memo signifikante Vorteile für ihre Anwender. Vorher jedoch zuerst einmal meine Definition eines Bilanzierungs-Memorandums (BM): Bei einem BM handelt es sich in meiner Definition und Anwendung, um die Beschreibung einer in der Regel wesentlichen Bilanzposition. Inhaltlich erläutert es den aktuellen tatsächlichen Bilanzansatz, die allgemeine und historische Entwicklung im Unternehmen, die zu Grunde liegenden Prozesse und Systeme, die tatsächlich angewandten Regeln der Bilanzierung dem Grunde und der Höhe nach sowie für den Ausweis und die Offenlegung. Das BM sollte versioniert erstellt, unterschrieben und sicher archiviert werden. Nachstehend ein Beispiel für ein BM (LINK nutzen!): http://blog.principe-treuhand.de/wp-content/uploads/2020/01/Bilanzierungs-Memo_Personal-RSt__122019.pdf Nun, die nach meiner Ansicht wesentlichen Vorteile eines BM: Die Ressourcen im Rechnungswesen sind knapp und dementsprechend herrscht eine hohe Fluktuation. Wenn wichtige Mitarbeiter das Unternehmen verlassen, geht mit ihnen auch viel Wissen und Erfahrung verloren. Neue Mitarbeiter müssen sich wieder langwierig und in der Regel allein einarbeiten, wobei das ursprüngliche Niveau über einen längeren Zeitraum erst einmal nicht erreicht wird (wenn es überhaupt wieder erreicht werden sollte). Für diese Risiko-Schnittstelle helfen BM effektiv und effizient das Wissen im Unternehmen mitarbeiterunabhängig vorzuhalten. Es dient als wertvolle Checkliste zum Jahresabschluss. Aufgrund der ausführlichen Beschreibung gelingt eine deutlich schnellere Einarbeitung und auch wichtige Details bleiben dem Unternehmen als Know-how vorhanden.   Größere Unternehmen unterliegen einer Vielzahl von Regeln und Gesetzen. Deren Einhaltung wird von externen Institutionen regelmäßig geprüft. Zu nennen sind hier beispielsweise das Finanzamt, welches im Rahmen der Betriebsprüfung die angewandten Bilanzierungsregeln überprüft. Seit Jahren fordert es für die Buchführung eine Verfahrensbeschreibung über die Einhaltung der GoBD und bestimmter Prozesse (bspw. Belegwesen, Datensicherheit, etc.) im Unternehmen. Die Verfahrensbeschreibung erfüllt dabei den GoB der Nachvollziehbarkeit der Geschäftsvorfälle (§§ 238 HGB / 145 AO). Weitere Institutionen sind die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR), welches die internationale Rechnungslegung von...

Corona und Abschlusserstellung...

Das IDW hat im laufenden Jahr 2020 eine Vielzahl von fachlichen Hinweisen und Erläuterungen zur Rechnungslegung in Zeiten von Corona herausgegeben. Bereits im April 2020 hatte das IDW mit einem Video reagiert. Für viele Unternehmen war die Schlussfolgerung des IDW, dass es sich bei Corona um ein sog. wertbegründendes Ereignis handelt eine sehr willkommene Erleichterung für den Jahresabschluss, d.h. Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung zum 31.12.2019. Das wird nun zum 31.12.2020 natürlich anders sein. Nachstehend können Sie sich das erwähnte Video nochmals anschauen: https://www.idw.de/idw/im-fokus/podcasts-fachlich/corona-rechnungslegung Sie haben Fragen zu Ihrer Rechnungslegung in Zeiten von Corona? Zur Werthaltigkeit von Vermögensgegenständen oder der Bildung von Rückstellungen? Notwendige Angaben im Anhang oder Lagebericht, dann kontaktieren Sie uns einfach telefonisch oder über eMail. Disclaimer Bitte beachten Sie, dass die PRICO Treuhand GmbH keinerlei Haftung für die Inhalte verlinkter Seiten übernimmt. Zur evtl. Verarbeitung und Archivierung ihrer persönlichen Daten verweisen wir auf unsere Datenschutzerklärung. ...

FIT4 AUDIT Okt05

FIT4 AUDIT

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