Anpassungsvorschlag GoBD_Nr. 10 vom 7.12.2017 Apr20

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Anpassungsvorschlag GoBD_Nr. 10 vom 7.12.2017

Verschiedene Wirtschaftsverbände haben eine zeitnahe Anpassung der GoBD (Stand 14.11.2014) in einem gemeinsam verfassten Schreiben an das BMF vom 7.12.2017 als dringend notwendig eingefordert. Ziel ist es, eine zügige praxisgerechte Anpassung zu erwirken und hierdurch u.a. die fortschreitende Digitalisierung zu unterstützen:

Kritikpunkt/Anpassungsvorschlag Nr. 10

 

  • Maschinelle Auswertbarkeit

Gemäß dem Schreiben der Wirtschaftsverbände besteht die praktische Herausforderung in der Notwendigkeit zur Aufrechterhaltung der Auswertungsmöglichkeiten des aktuellen Hardware- und Softwaresystems im Fall von Systemwechseln bspw. aufgrund von Unternehmenszusammenschlüssen, aktuelle Softwareanbieter vom Markt verschwinden oder Funktionalitäten der Software reduziert werden.

Die Wirtschaftsverbände regen an, die maschinelle Auswertbarkeit in Bezug auf die Zugriffs-Möglichkeiten (Z1-Z3 Zugriff) auf insgesamt 5-6 Jahre zu begrenzen, jedoch danach lediglich noch den sog. Z3-Zugriff (Datenträgerüberlassung) zur Verfügung zu stellen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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