Anpassungsvorschlag GoBD_Nr. 11 vom 7.12.2017

Verschiedene Wirtschaftsverbände haben eine zeitnahe Anpassung der GoBD (Stand 14.11.2014) in einem gemeinsam verfassten Schreiben an das BMF vom 7.12.2017 als dringend notwendig eingefordert. Ziel ist es, eine zügige praxisgerechte Anpassung zu erwirken und hierdurch u.a. die fortschreitende Digitalisierung zu unterstützen:

 

Kritikpunkt/Anpassungsvorschlag Nr. 11

 

  • Zertifizierung und Software-Testate

Die GoBD weisen darauf hin, dass „Zertifikate“ oder „Testate“ Dritter keine Bindungswirkung für die Finanzbehörde haben. Insbesondere für kleinere Unternehmen ohne eigene IT-Abteilung ist es jedoch nahezu unmöglich, selbst die GoBD-Konformität von eingesetzten Softwareprogrammen oder  Programmfunktionen zu überprüfen.

Daher besteht eine große Notwendigkeit dafür, die (steuerliche) Ordnungsmäßigkeit der eingesetzten Software von Dritter Seite bestätigen zu lassen und diese Bestätigung dann auch von Seiten der Finanzbehörden anzuerkennen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Über KANZLEI OLIVER PRINCIPE, Tamm/Ludwigsburg

Wir erbringen in der Region Kanzlei- als auch projektbezogene Leistungen im Bereich der Managed Services (Buchhaltung, Löhne, Abschlusserstellung, Fertigung von Steuererklärungen) und Consulting (Steuerberatung, betriebswirtschaftliche Beratung)

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