Anpassungsvorschlag GoBD_Nr. 2 vom 7.12.2017
Verschiedene Wirtschaftsverbände haben eine zeitnahe Anpassung der GoBD (Stand 14.11.2014) in einem gemeinsam verfassten Schreiben an das BMF vom 7.12.2017 als dringend notwendig eingefordert. Ziel ist es, eine zügige praxisgerechte Anpassung zu erwirken und hierdurch u.a. die fortschreitende Digitalisierung zu unterstützen:
Kritikpunkt/Anpassungsvorschlag Nr. 2
- Anforderungen an das mobile scannen
Gemäß den GoBD in Rz 136 soll das Verfahren des Scanvorgangs, also die Umwandlung eines Papierbelegs in einen elektronischen Beleg, dokumentiert werden.
In einer Organisationsanweisung soll – abhängig von der Komplexität und Diversifikation der Geschäftstätigkeit und der Organisationsstruktur des Unternehmens – u.a. folgendes geregelt sein:
- Wer scannen darf
- Zu welchem Zeitpunkt gescannt wird
- Welches Schriftgut gescannt wird
- Ob eine bildliche oder inhaltliche Übereinstimmung mit dem Original erforderlich ist
- Die vorzunehmende Qualitätskontrolle
- Protokollierung von Fehlern
Die Wirtschaftsverbände erachten dies als zum Teil überbordende Anforderung an den Scanvorgang bzw. -prozess mit erheblichen Umsetzungsschwierigkeiten in der betrieblichen Praxis. Insbesondere in Bezug auf das mobile scannen ist eine praxisgerechte Anpassung notwendig.
Über KANZLEI OLIVER PRINCIPE, Tamm/Ludwigsburg
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