Anpassungsvorschlag GoBD_Nr. 3 vom 7.12.2017 Apr01

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Anpassungsvorschlag GoBD_Nr. 3 vom 7.12.2017

Verschiedene Wirtschaftsverbände haben eine zeitnahe Anpassung der GoBD (Stand 14.11.2014) in einem gemeinsam verfassten Schreiben an das BMF vom 7.12.2017 als dringend notwendig eingefordert. Ziel ist es, eine zügige praxisgerechte Anpassung zu erwirken und hierdurch u.a. die fortschreitende Digitalisierung zu unterstützen:

Kritikpunkt/Anpassungsvorschlag Nr. 3

  • Eingrenzung der GoBD relevanten Daten

Unsicherheit besteht gemäß dem Brief der Wirtschaftsverbände in der Praxis über den Begriff der in den GoBD beschriebenen Umfangs der aufzuzeichnenden und aufzubewahrenden Unterlagen:

„alle Unterlagen bzw. Daten, die außersteuerlichen und steuerlichen Aufzeichnungs- und Aufbewahrungsvorschriften unterliegen oder die zum Verständnis und zur Überprüfung der für die Besteuerung gesetzlich vorgeschriebenen Aufzeichnungen im Einzelfall von Bedeutung sind“

Gefordert wird eine beispielhafte Auflistung der notwendigen Unterlagen und Daten als Orientierungshilfe sowie die Möglichkeit einer kostenlosen verbindlichen Auskunft in Zweifelsfällen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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