Anpassungsvorschlag GoBD_Nr. 3 vom 7.12.2017
Verschiedene Wirtschaftsverbände haben eine zeitnahe Anpassung der GoBD (Stand 14.11.2014) in einem gemeinsam verfassten Schreiben an das BMF vom 7.12.2017 als dringend notwendig eingefordert. Ziel ist es, eine zügige praxisgerechte Anpassung zu erwirken und hierdurch u.a. die fortschreitende Digitalisierung zu unterstützen:
Kritikpunkt/Anpassungsvorschlag Nr. 3
- Eingrenzung der GoBD relevanten Daten
Unsicherheit besteht gemäß dem Brief der Wirtschaftsverbände in der Praxis über den Begriff der in den GoBD beschriebenen Umfangs der aufzuzeichnenden und aufzubewahrenden Unterlagen:
„alle Unterlagen bzw. Daten, die außersteuerlichen und steuerlichen Aufzeichnungs- und Aufbewahrungsvorschriften unterliegen oder die zum Verständnis und zur Überprüfung der für die Besteuerung gesetzlich vorgeschriebenen Aufzeichnungen im Einzelfall von Bedeutung sind“
Gefordert wird eine beispielhafte Auflistung der notwendigen Unterlagen und Daten als Orientierungshilfe sowie die Möglichkeit einer kostenlosen verbindlichen Auskunft in Zweifelsfällen.
Über KANZLEI OLIVER PRINCIPE, Tamm/Ludwigsburg
Mit drei Gesellschaften in der Region erbringen wir Kanzlei- als auch projektbezogene Leistungen im Bereich der Managed Services (Buchhaltung, Löhne, Abschlusserstellung, Fertigung von Steuererklärungen) und Consulting (Steuerberatung, betriebswirtschaftliche Beratung)
Unsere Kernkompetenzen bestehen in der Finanzprozess- (IKS, SoX, GoBD) und Compliance-Beratung (Accounting, TAX).
Disclaimer
Unsere Angaben werden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt und geprüft. Aufgrund neuer Gesetze oder Verordnungen ergeben sich jedoch im Zeitablauf Änderungen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine Haftung für Richtigkeit und Vollständigkeit unserer Angaben übernehmen.
Neueste Kommentare