Anpassungsvorschlag GoBD_Nr. 6 vom 7.12.2017 Apr09

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Anpassungsvorschlag GoBD_Nr. 6 vom 7.12.2017

Verschiedene Wirtschaftsverbände haben eine zeitnahe Anpassung der GoBD (Stand 14.11.2014) in einem gemeinsam verfassten Schreiben an das BMF vom 7.12.2017 als dringend notwendig eingefordert. Ziel ist es, eine zügige praxisgerechte Anpassung zu erwirken und hierdurch u.a. die fortschreitende Digitalisierung zu unterstützen:

Kritikpunkt/Anpassungsvorschlag Nr. 6

 

  • Konvertierungen

Unsicherheit besteht darüber, ob auch bei Konvertierungen einer TIFF- bzw. JPEK-Datei in eine PDF-Datei beide Dateiversionen zu archivieren sind. Weiterhin derselben Aufzeichnung zuzuordnen ist und mit demselben Index verwaltet und die konvertierte Version als solche zu kennzeichnen ist.

Eine doppelte Aufbewahrungspflicht ist nach Meinung der Wirtschaftsverbände nicht erforderlich, solange ein inhaltlicher und bildlicher Gleichlauf vor und nach der Konvertierung sichergestellt ist. Diesbezüglich wird um Klarstellung der GoBD gebeten.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Unsere Kernkompetenzen bestehen in der Finanzprozess- (IKS, SoX, GoBD) und Compliance-Beratung (Accounting, TAX).

 

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