RÜCKSTELLUNGEN (eine Auswahl für kleinere Unternehmen)...

Als Unternehmer, Geschäftsführer oder Inhaber liegt es in ihrer Verantwortung ihre Gesellschaft mit ausreichenden liquiden Mitteln auszustatten. Hierzu gehört auch die Steuern ihres Unternehmens als Kostenfaktor zu begreifen, die ihre Liquidität im Unternehmen schmälert. Sämtliche Kosten sollten stets möglichst effizient ausgestaltet sein. Im Rahmen der jährlichen Bilanzerstellung ist das Thema der Rückstellungen ein noch weniger ausgeschöpftes Mittel, um die steuerliche Bemessungsgrundlage zu reduzieren und hierdurch gerade für kleinere Betriebe wichtige Liquiditätsvorteile zu generieren. In der Besteuerungspraxis ist es oftmals noch so, dass sich meist nur eine einzige Rückstellung für (externe) Jahresabschlusskosten in vielen Abschlüssen von kleinen Unternehmen befindet! Natürlich stimmt es, dass mit der Größe des Unternehmens auch dessen Bilanzposten anwachsen. Nichtsdestotrotz, darf mach auch bei kleinen Unternehmen mit wenigen Mitarbeitern grundsätzlich mehr als 1-2 Rückstellungen erwarten dürfen. Grundsätzlich würden wir die Mehrzahl der nachfolgenden Rückstellungen dem Grunde nach auch bei kleinen Unternehmen erwarten: 1. Jahresabschlusskosten Für die Erstellung des Jahresabschlusses besteht eine gesetzliche Verpflichtung. Somit sind die Kosten, die damit zusammenhängen und erst im Folgejahr in Rechnung gestellt werden (externe Kosten für Steuerberater, Gutachter, etc.) als Rückstellungen des betreffenden Geschäftsjahres zu bilanzieren. Interessant ist, dass auch interne Kosten (Mitarbeiter unterstützen im Folgejahr die Abschlusserstellung) rückstellungsfähig sind. Hier ist an die Auskunftsperson zu denken, schließlich sind ja Fragen des Steuerberaters zu beantworten, Unterlagen herauszusuchen, etc. 2. Offenlegung Hier verhält es sich für Kapitalgesellschaften ähnlich wie zum Jahresabschluss. 3. Buchführung Für Buchführungsarbeiten nach dem Bilanzstichtag, die Geschäftsvorfälle des abgelaufenen Geschäftsjahres betreffen ist aufgrund der öffentlich-rechtlichen Verpflichtung ebenfalls eine Rückstellung zu bilden. Auch hier explizit für interne Kosten. 4. Steuererklärung Siehe Jahresabschluss und Buchführung 5. Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen Die Aufbewahrungspflicht ergibt sich aus dem Gesetz nach §§ 257 HGB und 147 AO. Kosten können sein, ein einmaliger Aufwand für die Archivierung und laufende Raum- und Personalkosten,...

CINA – Certificate in International Accounting...

Die CINA Abschlussklausur wurde erfolgreich bestanden! Wir sind nun zertifizierter Berater in der internationalen Rechnungslegung nach den IFRS und US GAAP. Sie benötigen Unterstützung bei ihrem IFRS- oder US GAAP Reporting/Abschluss?  Dann kontaktieren Sie die GPD Consulting, wir helfen Ihnen gerne weiter!      ...

DPR-Prüfungsschwerpunkte 2021...

Die DPR hat am 9.11.2020 die Prüfungsschwerpunkte für das Jahr 2021 bekannt gegeben: IAS 1 Darstellung des Abschlusses: Angaben bezgl. der Unternehmensfortführung, zu wesentlichen Ermessensentscheidungen und Schätzunsicherheiten sowie die Darstellung von COVID-19 Sachverhalten im Abschluss; IAS 36 Wertminderungen von Vermögenswerten; IFRS 9 Finanzinstrumente und IFRS 7 Finanzinstrumente Angaben; IFRS 16 Leasingverhältnisse; IAS 24 Angaben über Beziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und Personen; §315 HGB Konzernlagebericht – Risikoberichterstattung unter Beachtung der Auswirkungen von COVID-19; insbesondere die hinreichende Beurteilung und Beschreibung der COVID-19 bedingten Risiken sowie der Einklang zwischen Risiko- und Prognoseberichterstattung. Bei den ersten vier genannten Prüfungsschwerpunkten handelt es sich um die am 28.10.2020 durch die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA veröffentlichten Prüfungsschwerpunkte, die von den nationalen Aufsichtsbehörden bei ihrer Prüfung im Rahmen des Enforcement-Verfahren (z.B. DPR) zu beachten...

Bilanzierungs-Memorandum...

Aufgrund meiner Erfahrung besitzt ein Bilanzierungs-Memo signifikante Vorteile für ihre Anwender. Vorher jedoch zuerst einmal meine Definition eines Bilanzierungs-Memorandums (BM): Bei einem BM handelt es sich in meiner Definition und Anwendung, um die Beschreibung einer in der Regel wesentlichen Bilanzposition. Inhaltlich erläutert es den aktuellen tatsächlichen Bilanzansatz, die allgemeine und historische Entwicklung im Unternehmen, die zu Grunde liegenden Prozesse und Systeme, die tatsächlich angewandten Regeln der Bilanzierung dem Grunde und der Höhe nach sowie für den Ausweis und die Offenlegung. Das BM sollte versioniert erstellt, unterschrieben und sicher archiviert werden. Nachstehend ein Beispiel für ein BM (LINK nutzen!): http://blog.principe-treuhand.de/wp-content/uploads/2020/01/Bilanzierungs-Memo_Personal-RSt__122019.pdf Nun, die nach meiner Ansicht wesentlichen Vorteile eines BM: Die Ressourcen im Rechnungswesen sind knapp und dementsprechend herrscht eine hohe Fluktuation. Wenn wichtige Mitarbeiter das Unternehmen verlassen, geht mit ihnen auch viel Wissen und Erfahrung verloren. Neue Mitarbeiter müssen sich wieder langwierig und in der Regel allein einarbeiten, wobei das ursprüngliche Niveau über einen längeren Zeitraum erst einmal nicht erreicht wird (wenn es überhaupt wieder erreicht werden sollte). Für diese Risiko-Schnittstelle helfen BM effektiv und effizient das Wissen im Unternehmen mitarbeiterunabhängig vorzuhalten. Es dient als wertvolle Checkliste zum Jahresabschluss. Aufgrund der ausführlichen Beschreibung gelingt eine deutlich schnellere Einarbeitung und auch wichtige Details bleiben dem Unternehmen als Know-how vorhanden.   Größere Unternehmen unterliegen einer Vielzahl von Regeln und Gesetzen. Deren Einhaltung wird von externen Institutionen regelmäßig geprüft. Zu nennen sind hier beispielsweise das Finanzamt, welches im Rahmen der Betriebsprüfung die angewandten Bilanzierungsregeln überprüft. Seit Jahren fordert es für die Buchführung eine Verfahrensbeschreibung über die Einhaltung der GoBD und bestimmter Prozesse (bspw. Belegwesen, Datensicherheit, etc.) im Unternehmen. Die Verfahrensbeschreibung erfüllt dabei den GoB der Nachvollziehbarkeit der Geschäftsvorfälle (§§ 238 HGB / 145 AO). Weitere Institutionen sind die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR), welches die internationale Rechnungslegung von...

Corona und Abschlusserstellung...

Das IDW hat im laufenden Jahr 2020 eine Vielzahl von fachlichen Hinweisen und Erläuterungen zur Rechnungslegung in Zeiten von Corona herausgegeben. Bereits im April 2020 hatte das IDW mit einem Video reagiert. Für viele Unternehmen war die Schlussfolgerung des IDW, dass es sich bei Corona um ein sog. wertbegründendes Ereignis handelt eine sehr willkommene Erleichterung für den Jahresabschluss, d.h. Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung zum 31.12.2019. Das wird nun zum 31.12.2020 natürlich anders sein. Nachstehend können Sie sich das erwähnte Video nochmals anschauen: https://www.idw.de/idw/im-fokus/podcasts-fachlich/corona-rechnungslegung Sie haben Fragen zu Ihrer Rechnungslegung in Zeiten von Corona? Zur Werthaltigkeit von Vermögensgegenständen oder der Bildung von Rückstellungen? Notwendige Angaben im Anhang oder Lagebericht, dann kontaktieren Sie uns einfach telefonisch oder über eMail. Disclaimer Bitte beachten Sie, dass die PRICO Treuhand GmbH keinerlei Haftung für die Inhalte verlinkter Seiten übernimmt. Zur evtl. Verarbeitung und Archivierung ihrer persönlichen Daten verweisen wir auf unsere Datenschutzerklärung. ...

9-Miles-Stone Konzept des IDW...

Nachfolgend stellen wir das 9-Miles-Stones Konzept des IDW in kurzer Form vor: Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) unterscheidet bei der Durchführung einer ordnungsgemäßen Jahresabschlussprüfung insgesamt vier Phasen und neun Meilensteine: Phase 1: Auftragsannahme und Fortführung M1: Auftrags- und Mandatsmanagement Entscheidung und Dokumentation des Prozesses über die Auftragsannahme. Erstellung und Versand des Auftragsbestätigungsschreibens. Phase 2: Informationsbeschaffung und Risikobeurteilung M2: Informationsbeschaffung und vorläufige Risikoeinschätzung Gewinnung und Dokumentation des gewonnenen Verständnisses vom (Geschäftsmodell) des Mandanten und Identifikation der inhärenten Risiken M3: Vorläufige Festlegung der Wesentlichkeit und Beurteilung der Fehlerrisiken Konzentration auf wesentliche Sachverhalte; Dokumentation der Wesentlichkeiten (Overall, Planning, SUM), Fehlerrisken auf Abschluss- und Aussageebene. M4: Auswertung der rechnungslegungsrelevanten Prozesse und internen Kontrollen Feststellung wesentlicher Risiken aus fehlenden bzw. nicht angemessenen internen Kontrollen und der Nutzung vorhandener Kontrollen. Das zentrale gewonnene Verständnis über das IKS ist zu dokumentieren. Phase 3 Reaktion auf beurteilte Risiken M5: Festlegung der Prüfungsstrategie und des Prüfungsprogramms Roter Faden zwischen den identifizierten Fehlerrisiken und der Reaktion (Art der Prüfungshandlungen, Umfang, Zeitpunkt, Sicherheitsniveau) auf diese, jeweils auf Abschluss- und Aussageebene. M6: Validierung der internen Kontrollen (Funktionsprüfungen) Durchführung von Funktionsprüfungen für die Kontrollen, aus denen Prüfungssicherheit gewonnen werden soll. Ergebnis der Prüfungshandlungen und Schlussfolgerungen sind zu dokumentieren. M7: Aussagebezogene Prüfungshandlungen Aufdeckung wesentlicher falscher Angaben auf der Aussagenebene und Schlussfolgerung, ob ausreichende Prüfungssicherheit gewonnen wurde. Phase 4: Abschließende Beurteilung und Berichterstattung M8: Abschließende Prüfungshandlungen Klärung offener Punkte und Schlussfolgerungen zur Ordnungsmäßigkeit der einzelnen Posten des Abschlusses; Zusammenstellung der identifizierten Fehler, Einholung der Vollständigkeitserklärung M9: Berichterstattung und Archivierung Erteilung des abschließenden Prüfungsurteils, Bestätigungsvermerk, Prüfungsbericht, Schlussbesprechung Sie haben Fragen zu den einzelnen Phasen oder Meilensteine. Dann kontaktieren Sie die PRICO TREUHAND GmbH ihren Spezialisten für das AUDIT-Consulting.     Über PRICO TREUHAND GmbH, Tamm/Ludwigsburg Die PRICO TREUHAND GmbH ist ein spezialisierter Anbieter diverser Beratungs- und Dienstleistungen in den Bereichen...