DPR Prüfungsschwerpunkte 2017 Jun12

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DPR Prüfungsschwerpunkte 2017

Die DPR (Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung – diese prüft die Rechnungslegung von kapitalmarktorientierten Unternehmen) hat auf Ihrer Webseite mit Datum vom 3. November 2016 die fünf Prüfungsschwerpunkte für das Jahr 2017 veröffentlicht (hinsichtlich der Details verweisen wir auf die Webseite der DPR). Drei Schwerpunkte wurden von der ESMA (European Securities and Markets Authorities) vorgegeben und zwei Prüfungsschwerpunkte von der DPR selbst bestimmt (Anteile an anderen Unternehmen, Werthaltigkeitstest von Sachanlagevermögen).

Den (Konzern-) Finanzabteilungen der betroffenen Gesellschaften ist zu empfehlen, sich bereits so früh wie möglich mit den fünf Prüfungsschwerpunkten auseinander zu setzen. Neben den eigenen Aufgaben wie bspw. der Klärung der Relevanz für das eigene Unternehmen bzw. Konzerns, der Auseinandersetzung mit den entsprechenden Rechnungslegungs-Standards und der evtl. Anpassung des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sollte im Rahmen eines Projektmanagements geklärt werden, ob zusätzliche Informationen „aus dem Konzern“ notwendig sind. Hierbei ist zu entscheiden und entsprechend aufzuarbeiten, wer von wem welche Informationen benötigt und bis zu welchem Zeitpunkt diese vorliegen sollten. Des Weiteren wer nach Erhalt der Informationen diese prüft, auswertet und offene Fragen klärt. Bei dezentraler Erstellung/Prüfung von den Finanzabteilungen vor Ort sind diese entsprechend von der Konzernfinanzabteilung anzuleiten, so dass insgesamt ein einheitliches Vorgehen im Gesamtkonzern gewährleistet ist.

Es ist leicht einsehbar, dass bei einem entsprechend verzweigten (internationalen) Konzern dieses Unterfangen sehr zeitintensiv werden kann. Zu beachten ist zudem, dass aktuell in vielen IFRS Finanzabteilungen ohnehin bereits Sonderprojekte in Bezug zur Einführung der großen neuen Standards wie IFRS 15 und IFRS 16 am Laufen sind. Somit ist neben den fachlichen und sachlichen Themen auch frühzeitig festzulegen, ob evtl. zusätzliche personelle Ressourcen notwendig sind. Voraussetzung ist natürlich, dass entsprechende externe Berater das notwendige Rechnungslegung-Know-How auf diesem Niveau mitbringen und das nicht nur in der Theorie, sondern bereits im Praxiseinsatz nachhaltig gezeigt haben.

Auch hier gilt, sich frühzeitig Gedanken zu machen!