Anpassungsvorschlag GoBD_Nr. 8 vom 7.12.2017
Verschiedene Wirtschaftsverbände haben eine zeitnahe Anpassung der GoBD (Stand 14.11.2014) in einem gemeinsam verfassten Schreiben an das BMF vom 7.12.2017 als dringend notwendig eingefordert. Ziel ist es, eine zügige praxisgerechte Anpassung zu erwirken und hierdurch u.a. die fortschreitende Digitalisierung zu unterstützen:
Kritikpunkt/Anpassungsvorschlag Nr. 8
- Unveränderbarkeit und Protokollierung von Änderungen
Alle DV-Programme und hieraus erzeugten Datenbestände müssen revisionssicher sein, d.h. sie dürfen nach Verarbeitung der Informationen nicht mehr geändert werden können bzw. bei Änderung muss diese protokolliert werden. Die Historisierung dieses Vorgangs muss über den gesamten Aufbewahrungszeitraum erfolgen, was jedoch zu einer erheblichen Ausweitung des Datenvolumens führt, so die Wirtschaftsverbände.
Problematisch ist die Forderung der GoBD insbesondere in Bezug auf die Office-Programme (Word, Excel, etc.). Für diese besteht Rechtsunsicherheit darüber, wie aus diesen Anwendungen generierte Daten ohne erheblichen Aufwand unveränderbar abgespeichert werden können.
Die Wirtschaftsverbände wünschen sich u.a. Hinweise darauf, wie durch organisatorische Maßnahmen eine Unveränderbarkeit erreicht werden kann.
Über KANZLEI OLIVER PRINCIPE, Tamm/Ludwigsburg
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