AUDIT Consulting Aug01

AUDIT Consulting

Die Finance- und Accounting-Abteilungen werden personell zunehmend kleiner. Trotz Outsourcing, d.h. der Abgabe von Aufgaben belasten Projektarbeiten – wie Sonderprojekte oder Jahresabschlussprüfungen – die eigenen Mitarbeiter neben dem „Alltagsgeschäft“ doch beträchtlich. Ein personeller Engpass oder ein nicht erwartetes Sonderprojekt wird dann oft zur Zerreißprobe für das eigene Finance-Team. Für anstehende Jahresabschlussprüfungen, interne Revisionsprüfungen, etc. kann die Beauftragung von spezialisierten Dienstleistern eine Lösung sein, welche situationsbedingt spezielle Aufgaben übernehmen. Diese können bspw. sein: Risk Screening: Ein erfahrener Wirtschaftsprüfer schaut sich im Vorfeld die Prüfungsfeststellungen des Vorjahres, aktuelle Konten, Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang und Lagebericht sowie die Prozesse und Kontrollen an und beurteilt auf dieser Basis, ob sich hieraus Prüfungsrisiken für das Unternehmen ergeben könnten. Entsprechende Abwehrstrategien sollten im Vorfeld der Prüfung vorliegen und besprochen sein. Sparring: Den Unternehmensvertretern bzw. dem Aufsichtsrat/Prüfungsausschuss sind die Risiken bekannt, sie möchten jedoch eine zusätzliche objektive fachliche Beurteilung im Vorfeld der Abschlussprüfung und hieraus abgeleitet mögliche Lösungsstrategien. Fit4Audit: Mögliche Aufgaben sind, die Anleitung und Unterstützung der verschiedenen Fachbereiche im Zuge der Abschlusserstellung, Organisation und Archivierung der Prüfungsunterlagen gem. Anforderungsliste, Vorbereitung bilanzieller Stellungnahmen für wesentliche Sachverhalte, Implementierung wichtiger Schlüsselkontrollen, etc. Die möglichen Aufgaben sind vielfältig. Protect: Ein erfahrener Wirtschaftsprüfer validiert Anforderungen und Feststellungen während der Prüfung und entlastet hierdurch Mitarbeiter oder bereinigt „sog. Feststellungen“ bereits während der Prüfung. Auch hier lassen sich problemlos weitere Einsatzfelder aufzählen. Die möglichen Projekt- und Beratungsleistungen in diesem Bereich sind vielfältig. Der Nutzen für das Unternehmen sollte im Vorfeld klar herausgearbeitet und auf Grundlage der spezifischen Verhältnisse definiert...

GoBD – Dienstleistungen Jun04

GoBD – Dienstleistungen...

Mit Schreiben des Bundesministeriums für Finanzen („BMF“) vom 14. November 2014 wurden die neuen steuerlichen Grundsätze ordnungsmäßiger Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff („GoBD“) veröffentlicht. Sie sind ab dem Veranlagungsjahr 2015 verpflichtend anzuwenden. Betriebsprüfungen ab dem o.g. Veranlagungsjahr werden daher auch die Umsetzung der neuen GoBD  innerhalb der Unternehmen in den Fokus nehmen. Eine zentrale Anforderung der GoBD ist dabei u.a. die Erstellung einer sog. Verfahrensdokumentation. In unserem heutigen BLOG-Beitrag möchten wir Ihnen daher zwei Dienstleistungsprodukte aus unserem GoBD-Basispaket vorstellen: 1. GoBD-Sparring Unser GoBD Sparring-Angebot richtet sich vor allem an Steuerpflichtige (Betriebe), die punktuell in bestimmten Bereichen der GoBD-Umsetzung noch Fragen haben oder eine zweite fachkundige Meinung benötigen. In einem Vor-Ort Gespräch oder sofern gewünscht auch über das Telefon,  Videokonferenz nehmen wir Ihre Fragen auf und erarbeiten für Sie zeitnah eine schriftliche Stellungnahme u.a. mit Referenz zu Gesetz, den GoBD, Fachliteratur, weiteren Expertenmeinungen, Gerichtsentscheidungen oder aktuellen Betriebsprüfungserfahrungen. Unsere Honorarforderung ergibt sich hierbei auf Grundlage der vereinbarten Zeit und Stundensatzes zur Fertigung der Stellungnahmen.  2. GoBD-Walkthrough Wir werden ihre aktuelle schriftliche Verfahrensdokumentation auf ihre Angemessenheit überprüfen, d.h. daraufhin, ob die dokumentierten Prozesse und Maßnahmen zu den GoBD tatsächlich zu einem bestimmten Zeitpunkt im Unternehmen vorhanden und aktuell (stetige „Versionierung“) sind oder ob bspw. zentrale GoBD Anforderungen in der Verfahrensdokumentation fehlen. Unsere Feststellungen ergeben sich hierbei auf Grundlage einer Begehung ihres Betriebs bzw. Unternehmens und nachfolgender Prüfungshandlungen: Befragung Beobachtung Inaugenscheinnahme Durchführung/Wiederholung Über eventuelle Feststellungen erhalten Sie von uns einen „Management-Letter“ den wir mit Ihnen besprechen und Anpassungsvorschläge geben. Unsere Honorarforderung ergibt sich auf Grundlage der hierfür notwendigen Zeit und eines Stundensatzes.                                                 Über Kanzlei OLIVER PRINCIPE,...