Ihre Zahlen kennen und steuern! Jan10

Ihre Zahlen kennen und steuern!...

Was für jede Finanzabteilung eines größeren Konzerns eine Selbstverständlichkeit ist, wird bei kleinen Unternehmen nur sehr selten durchgeführt. Regelmäßig von Oktober bis Dezember führen größere Unternehmen ihre Finanzplanungen für das Folgejahr durch. Die unterschiedlichen Abteilungen werden abgefragt und die aktuellen Jahreszahlen analysiert. Als Teil-Ergebnis erhält man eine Jahresplanung der Umsatzerlöse, Aufwendungen für Material, Personal, Raumkosten, Marketing, Vertrieb, etc. und des Jahresergebnisses. In welchen Teilschritten das auch für kleinere Unternehmen leicht umsetzbar ist, soll dieser Blog-Beitrag skizzieren: Schritt 1: Analyse der IST-Situation  Analysieren Sie die Zahlen der Gewinn- und Verlustrechnung für das abgelaufene Geschäftsjahr möglichst auf einer detaillierten Ebene. Wie hat sich der Absatz und der Absatzpreis, die Einkaufspreise, die Löhne und Gehälter, Mieten, Leasingaufwendungen, etc. entwicklt. Schauen Sie sich die wesentlichen Umsatz- und Kostentreiber an. Wichtig ist, dass ihre Buchführung ein richtiges, vollständiges und zeitnahes Bild der abgelaufenen Geschäftsentwicklung zeigt. Verwenden Sie für ihre Analyse eine Finanzauswertung mit der Sie regelmäßig arbeiten bzw. die von ihnen oder ihrem Steuerberater erstellt wird. Regelmäßig ist das ein bestimmtes BWA-Format aus der laufenden Buchhaltung. Schritt 2: Ableitung eines 12-Monatsplans     Auf der Grundlage aus Schritt 1 planen Sie zu Beginn des neuen Geschäftsjahes die Zahlen  der Gewinn- und Verlustrechnung wiederrum auf der Ebene ihrer gewohnten BWA-Auswertung. Mit welchen Entwicklungen rechnen sie in Bezug auf ihre wesentlichen Umsatz- und Kostentreiber? Zusätzlich lassen Sie ihre wirtschaftlichen und finanziellen Ziele einfließen wie eine Umsatzsteigerung von x % und / oder eine Gewinnsteigerung von y % bspw. aufgrund der anvisierten Anzahl neuer Kunden, Einführung neuer Produkte, Einstellung von zusätzlichen Mitarbeitern etc. Ihre Steuerplanung basiert auf ihrem voraussichtlichen Ergebnis. Lassen Sie sich ihre Steuern auf Basis ihrer Planung von ihrem Steuerberater ermitteln und setzen Sie sie in ihre Jahresplanung ein (sofern Gewerbesteuer und  Körperschaftsteuerpflicht besteht). Die Umsätze und unterschiedlichen Kosten / Aufwendungen sowie...