Anpassungsvorschlag GoBD_Nr. 11 vom 7.12.2017...

Verschiedene Wirtschaftsverbände haben eine zeitnahe Anpassung der GoBD (Stand 14.11.2014) in einem gemeinsam verfassten Schreiben an das BMF vom 7.12.2017 als dringend notwendig eingefordert. Ziel ist es, eine zügige praxisgerechte Anpassung zu erwirken und hierdurch u.a. die fortschreitende Digitalisierung zu unterstützen:   Kritikpunkt/Anpassungsvorschlag Nr. 11   Zertifizierung und Software-Testate Die GoBD weisen darauf hin, dass „Zertifikate“ oder „Testate“ Dritter keine Bindungswirkung für die Finanzbehörde haben. Insbesondere für kleinere Unternehmen ohne eigene IT-Abteilung ist es jedoch nahezu unmöglich, selbst die GoBD-Konformität von eingesetzten Softwareprogrammen oder  Programmfunktionen zu überprüfen. Daher besteht eine große Notwendigkeit dafür, die (steuerliche) Ordnungsmäßigkeit der eingesetzten Software von Dritter Seite bestätigen zu lassen und diese Bestätigung dann auch von Seiten der Finanzbehörden anzuerkennen.                   Über KANZLEI OLIVER PRINCIPE, Tamm/Ludwigsburg Wir erbringen in der Region Kanzlei- als auch projektbezogene Leistungen im Bereich der Managed Services (Buchhaltung, Löhne, Abschlusserstellung, Fertigung von Steuererklärungen) und Consulting (Steuerberatung, betriebswirtschaftliche Beratung) Unsere Kernkompetenzen sind die Finanzprozess- (IKS, SoX, GoBD) und Compliance-Beratung (Accounting, TAX) sowie die Finanzabschlussberatung.  Disclaimer Unsere Angaben werden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt und geprüft. Aufgrund neuer Gesetze oder Verordnungen ergeben sich jedoch im Zeitablauf Änderungen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine Haftung für Richtigkeit und Vollständigkeit unserer Angaben...

Anpassungsvorschlag GoBD_Nr. 10 vom 7.12.2017...

Verschiedene Wirtschaftsverbände haben eine zeitnahe Anpassung der GoBD (Stand 14.11.2014) in einem gemeinsam verfassten Schreiben an das BMF vom 7.12.2017 als dringend notwendig eingefordert. Ziel ist es, eine zügige praxisgerechte Anpassung zu erwirken und hierdurch u.a. die fortschreitende Digitalisierung zu unterstützen: Kritikpunkt/Anpassungsvorschlag Nr. 10   Maschinelle Auswertbarkeit Gemäß dem Schreiben der Wirtschaftsverbände besteht die praktische Herausforderung in der Notwendigkeit zur Aufrechterhaltung der Auswertungsmöglichkeiten des aktuellen Hardware- und Softwaresystems im Fall von Systemwechseln bspw. aufgrund von Unternehmenszusammenschlüssen, aktuelle Softwareanbieter vom Markt verschwinden oder Funktionalitäten der Software reduziert werden. Die Wirtschaftsverbände regen an, die maschinelle Auswertbarkeit in Bezug auf die Zugriffs-Möglichkeiten (Z1-Z3 Zugriff) auf insgesamt 5-6 Jahre zu begrenzen, jedoch danach lediglich noch den sog. Z3-Zugriff (Datenträgerüberlassung) zur Verfügung zu stellen.                   Über KANZLEI OLIVER PRINCIPE, Tamm/Ludwigsburg Wir erbringen in der Region Kanzlei- als auch projektbezogene Leistungen im Bereich der Managed Services (Buchhaltung, Löhne, Abschlusserstellung, Fertigung von Steuererklärungen) und Consulting (Steuerberatung, betriebswirtschaftliche Beratung) Unsere Kernkompetenzen sind die Finanzprozess- (IKS, SoX, GoBD) und Compliance-Beratung (Accounting, TAX) sowie die Finanzabschlussberatung.  Disclaimer Unsere Angaben werden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt und geprüft. Aufgrund neuer Gesetze oder Verordnungen ergeben sich jedoch im Zeitablauf Änderungen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine Haftung für Richtigkeit und Vollständigkeit unserer Angaben...

Anpassungsvorschlag GoBD_Nr. 9 vom 7.12.2017...

Verschiedene Wirtschaftsverbände haben eine zeitnahe Anpassung der GoBD (Stand 14.11.2014) in einem gemeinsam verfassten Schreiben an das BMF vom 7.12.2017 als dringend notwendig eingefordert. Ziel ist es, eine zügige praxisgerechte Anpassung zu erwirken und hierdurch u.a. die fortschreitende Digitalisierung zu unterstützen: Kritikpunkt/Anpassungsvorschlag Nr. 9   Verfahrensdokumentation Gemäß den GoBD besteht die Notwendigkeit für alle eingesetzten Haupt-, Vor- und Nebensysteme eine angemessene Verfahrensdokumentation zu erstellen und vorzuhalten. Des Weiteren sind Änderungen in den Prozessen, Systemen und Programmen permanent in der Verfahrensdokumentation zu aktualisieren sowie diese in Form einer laufenden Versionierung bereit zu halten. Die Wirtschaftsverbände regen an, Änderungen in den Systemen, Programmen und Prozessen lediglich als solche in der Grundversion der Verfahrensdokumentation zu kennzeichnen,                   Über KANZLEI OLIVER PRINCIPE, Tamm/Ludwigsburg Wir erbringen in der Region Kanzlei- als auch projektbezogene Leistungen im Bereich der Managed Services (Buchhaltung, Löhne, Abschlusserstellung, Fertigung von Steuererklärungen) und Consulting (Steuerberatung, betriebswirtschaftliche Beratung) Unsere Kernkompetenzen sind die Finanzprozess- (IKS, SoX, GoBD) und Compliance-Beratung (Accounting, TAX) sowie die Finanzabschlussberatung.  Disclaimer Unsere Angaben werden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt und geprüft. Aufgrund neuer Gesetze oder Verordnungen ergeben sich jedoch im Zeitablauf Änderungen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine Haftung für Richtigkeit und Vollständigkeit unserer Angaben übernehmen. ...

Anpassungsvorschlag GoBD_Nr. 8 vom 7.12.2017...

Verschiedene Wirtschaftsverbände haben eine zeitnahe Anpassung der GoBD (Stand 14.11.2014) in einem gemeinsam verfassten Schreiben an das BMF vom 7.12.2017 als dringend notwendig eingefordert. Ziel ist es, eine zügige praxisgerechte Anpassung zu erwirken und hierdurch u.a. die fortschreitende Digitalisierung zu unterstützen:   Kritikpunkt/Anpassungsvorschlag Nr. 8   Unveränderbarkeit und Protokollierung von Änderungen   Alle DV-Programme und hieraus erzeugten Datenbestände müssen revisionssicher sein, d.h. sie dürfen nach Verarbeitung der Informationen nicht mehr geändert werden können bzw. bei Änderung muss diese protokolliert werden. Die Historisierung dieses Vorgangs muss über den gesamten Aufbewahrungszeitraum erfolgen, was jedoch zu einer erheblichen Ausweitung des Datenvolumens führt, so die Wirtschaftsverbände. Problematisch ist die Forderung der GoBD insbesondere in Bezug auf die Office-Programme (Word, Excel, etc.). Für diese besteht Rechtsunsicherheit darüber, wie aus diesen Anwendungen generierte Daten ohne erheblichen Aufwand unveränderbar abgespeichert werden können. Die Wirtschaftsverbände wünschen sich u.a. Hinweise darauf, wie durch organisatorische Maßnahmen eine Unveränderbarkeit erreicht werden kann.               Über KANZLEI OLIVER PRINCIPE, Tamm/Ludwigsburg Wir erbringen in der Region Kanzlei- als auch projektbezogene Leistungen im Bereich der Managed Services (Buchhaltung, Löhne, Abschlusserstellung, Fertigung von Steuererklärungen) und Consulting (Steuerberatung, betriebswirtschaftliche Beratung) Unsere Kernkompetenzen sind die Finanzprozess- (IKS, SoX, GoBD) und Compliance-Beratung (Accounting, TAX) sowie die Finanzabschlussberatung.  Disclaimer Unsere Angaben werden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt und geprüft. Aufgrund neuer Gesetze oder Verordnungen ergeben sich jedoch im Zeitablauf Änderungen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine Haftung für Richtigkeit und Vollständigkeit unserer Angaben übernehmen. ...

Anpassungsvorschlag GoBD_Nr. 7 vom 7.12.2017...

Verschiedene Wirtschaftsverbände haben eine zeitnahe Anpassung der GoBD (Stand 14.11.2014) in einem gemeinsam verfassten Schreiben an das BMF vom 7.12.2017 als dringend notwendig eingefordert. Ziel ist es, eine zügige praxisgerechte Anpassung zu erwirken und hierdurch u.a. die fortschreitende Digitalisierung zu unterstützen:   Kritikpunkt/Anpassungsvorschlag Nr. 7 Elektronische Aufbewahrung Durch den Einsatz verschiedener DV-Systeme kommt es in den Schnittstellen zum Austausch von sog. Datenpaketen, die von dem übernehmenden System weiterverarbeitet werden. Unklar bleibt hierbei aus den GoBD, ob diese Datenpakete als aufbewahrungspflichtige Daten gelten und ob diese sowohl im Übergabe- als auch im Übernahmesystem aufbewahrt werden müssen. Hierzu wird um Klarstellung gebeten.                       Über KANZLEI OLIVER PRINCIPE, Tamm/Ludwigsburg Unsere Kernkompetenzen sind die Finanzprozess- (IKS, SoX, GoBD, Fast Close) und Compliance-Beratung (Accounting, TAX). Daneben erbringen sowohl Kanzlei- als auch projektbezogene Leistungen im Bereich der Managed Services (Buchhaltung, Löhne, Abschlusserstellung, Fertigung von Steuererklärungen) und Consulting (Steuerberatung, betriebswirtschaftliche Beratung) Disclaimer Unsere Angaben werden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt und geprüft. Aufgrund neuer Gesetze oder Verordnungen ergeben sich jedoch im Zeitablauf Änderungen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine Haftung für Richtigkeit und Vollständigkeit unserer Angaben...