Anpassungsvorschlag GoBD_Nr. 6 vom 7.12.2017...

Verschiedene Wirtschaftsverbände haben eine zeitnahe Anpassung der GoBD (Stand 14.11.2014) in einem gemeinsam verfassten Schreiben an das BMF vom 7.12.2017 als dringend notwendig eingefordert. Ziel ist es, eine zügige praxisgerechte Anpassung zu erwirken und hierdurch u.a. die fortschreitende Digitalisierung zu unterstützen: Kritikpunkt/Anpassungsvorschlag Nr. 6   Konvertierungen Unsicherheit besteht darüber, ob auch bei Konvertierungen einer TIFF- bzw. JPEK-Datei in eine PDF-Datei beide Dateiversionen zu archivieren sind. Weiterhin derselben Aufzeichnung zuzuordnen ist und mit demselben Index verwaltet und die konvertierte Version als solche zu kennzeichnen ist. Eine doppelte Aufbewahrungspflicht ist nach Meinung der Wirtschaftsverbände nicht erforderlich, solange ein inhaltlicher und bildlicher Gleichlauf vor und nach der Konvertierung sichergestellt ist. Diesbezüglich wird um Klarstellung der GoBD gebeten.                     Über KANZLEI OLIVER PRINCIPE, Tamm/Ludwigsburg Mit drei Gesellschaften in der Region erbringen wir Kanzlei- als auch projektbezogene Leistungen im Bereich der Managed Services (Buchhaltung, Löhne, Abschlusserstellung, Fertigung von Steuererklärungen) und Consulting (Steuerberatung, betriebswirtschaftliche Beratung) Unsere Kernkompetenzen bestehen in der Finanzprozess- (IKS, SoX, GoBD) und Compliance-Beratung (Accounting, TAX).   Disclaimer Unsere Angaben werden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt und geprüft. Aufgrund neuer Gesetze oder Verordnungen ergeben sich jedoch im Zeitablauf Änderungen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine Haftung für Richtigkeit und Vollständigkeit unserer Angaben...

Anpassungsvorschlag GoBD_Nr. 5 vom 7.12.2017...

Verschiedene Wirtschaftsverbände haben eine zeitnahe Anpassung der GoBD (Stand 14.11.2014) in einem gemeinsam verfassten Schreiben an das BMF vom 7.12.2017 als dringend notwendig eingefordert. Ziel ist es, eine zügige praxisgerechte Anpassung zu erwirken und hierdurch u.a. die fortschreitende Digitalisierung zu unterstützen: Kritikpunkt/Anpassungsvorschlag Nr. 5 Belegwesen (Belegfunktion) Jeder Geschäftsvorfall ist durch Fremd- oder Eigenbelege zu belegen. Eine Kontierung ist grundsätzlich zur Erfüllung der Belegfunktion vorzunehmen. Unter Umständen kann jedoch auf eine Kontierung verzichtet werden, wenn der Steuerpflichtige durch organisatorische Maßnahmen sicherstellt, dass die Geschäftsvorfälle auch ohne Angaben auf den Belegen in angemessener Zeit progressiv und retrograd nachprüfbar sind (siehe Tz. 64 der GoBD vom 14.11.2014). Unklar bleibt jedoch, welche organisatorischen Maßnahmen dies sicherstellen. Die Wirtschaftsverbände schlagen vor, die notwendigen Maßnahmen auf die retrograde und progressive Such- und Selektierbarkeit zu beschränken.  Das wäre beispielsweise durch eine geordnete Belegablage kombiniert mit einer entsprechenden Referenzierung im Rahmen der Buchungsangaben sichergestellt, so die Wirtschaftsverbände in ihrer Petition.               Über KANZLEI OLIVER PRINCIPE, Tamm/Ludwigsburg Mit drei Gesellschaften in der Region erbringen wir Kanzlei- als auch projektbezogene Leistungen im Bereich der Managed Services (Buchhaltung, Löhne, Abschlusserstellung, Fertigung von Steuererklärungen) und Consulting (Steuerberatung, betriebswirtschaftliche Beratung) Unsere Kernkompetenzen bestehen in der Finanzprozess- (IKS, SoX, GoBD) und Compliance-Beratung (Accounting, TAX).   Disclaimer Unsere Angaben werden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt und geprüft. Aufgrund neuer Gesetze oder Verordnungen ergeben sich jedoch im Zeitablauf Änderungen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine Haftung für Richtigkeit und Vollständigkeit unserer Angaben übernehmen. ...

Anpassungsvorschlag GoBD_Nr. 4 vom 7.12.2017...

Verschiedene Wirtschaftsverbände haben eine zeitnahe Anpassung der GoBD (Stand 14.11.2014) in einem gemeinsam verfassten Schreiben an das BMF vom 7.12.2017 als dringend notwendig eingefordert. Ziel ist es, eine zügige praxisgerechte Anpassung zu erwirken und hierdurch u.a. die fortschreitende Digitalisierung zu unterstützen: Kritikpunkt/Anpassungsvorschlag Nr. 4 Abgrenzung der GoBD-relevanten Vor- und Nebensysteme Unsicherheit besteht in der betrieblichen Praxis im Hinblick auf die Einordnung von Vor- bzw. Nebensystemen sowie der Schnittstellen zwischen den verschiedenen Systemen als steuerrelevante Systeme bzw. in Systeme, die Daten ohne steuerliche Relevanz beinhalten. Die Wirtschaftsverbände fordern daher klare und rechtssicher zu befolgende Prüfkriterien für die Abgrenzung steuerlich relevanter Vor- und Nebensysteme für welche die GoBD zu beachten sind.         Über KANZLEI OLIVER PRINCIPE, Tamm/Ludwigsburg Mit drei Gesellschaften in der Region erbringen wir Kanzlei- als auch projektbezogene Leistungen im Bereich der Managed Services (Buchhaltung, Löhne, Abschlusserstellung, Fertigung von Steuererklärungen) und Consulting (Steuerberatung, betriebswirtschaftliche Beratung) Unsere Kernkompetenzen bestehen in der Finanzprozess- (IKS, SoX, GoBD) und Compliance-Beratung (Accounting, TAX).   Disclaimer Unsere Angaben werden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt und geprüft. Aufgrund neuer Gesetze oder Verordnungen ergeben sich jedoch im Zeitablauf Änderungen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine Haftung für Richtigkeit und Vollständigkeit unserer Angaben...

Anpassungsvorschlag GoBD_Nr. 3 vom 7.12.2017...

Verschiedene Wirtschaftsverbände haben eine zeitnahe Anpassung der GoBD (Stand 14.11.2014) in einem gemeinsam verfassten Schreiben an das BMF vom 7.12.2017 als dringend notwendig eingefordert. Ziel ist es, eine zügige praxisgerechte Anpassung zu erwirken und hierdurch u.a. die fortschreitende Digitalisierung zu unterstützen: Kritikpunkt/Anpassungsvorschlag Nr. 3 Eingrenzung der GoBD relevanten Daten Unsicherheit besteht gemäß dem Brief der Wirtschaftsverbände in der Praxis über den Begriff der in den GoBD beschriebenen Umfangs der aufzuzeichnenden und aufzubewahrenden Unterlagen: „alle Unterlagen bzw. Daten, die außersteuerlichen und steuerlichen Aufzeichnungs- und Aufbewahrungsvorschriften unterliegen oder die zum Verständnis und zur Überprüfung der für die Besteuerung gesetzlich vorgeschriebenen Aufzeichnungen im Einzelfall von Bedeutung sind“ Gefordert wird eine beispielhafte Auflistung der notwendigen Unterlagen und Daten als Orientierungshilfe sowie die Möglichkeit einer kostenlosen verbindlichen Auskunft in Zweifelsfällen.                             Über KANZLEI OLIVER PRINCIPE, Tamm/Ludwigsburg Mit drei Gesellschaften in der Region erbringen wir Kanzlei- als auch projektbezogene Leistungen im Bereich der Managed Services (Buchhaltung, Löhne, Abschlusserstellung, Fertigung von Steuererklärungen) und Consulting (Steuerberatung, betriebswirtschaftliche Beratung) Unsere Kernkompetenzen bestehen in der Finanzprozess- (IKS, SoX, GoBD) und Compliance-Beratung (Accounting, TAX).   Disclaimer Unsere Angaben werden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt und geprüft. Aufgrund neuer Gesetze oder Verordnungen ergeben sich jedoch im Zeitablauf Änderungen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine Haftung für Richtigkeit und Vollständigkeit unserer Angaben...

Anpassungsvorschlag GoBD_Nr. 2 vom 7.12.2017...

Verschiedene Wirtschaftsverbände haben eine zeitnahe Anpassung der GoBD (Stand 14.11.2014) in einem gemeinsam verfassten Schreiben an das BMF vom 7.12.2017 als dringend notwendig eingefordert. Ziel ist es, eine zügige praxisgerechte Anpassung zu erwirken und hierdurch u.a. die fortschreitende Digitalisierung zu unterstützen:   Kritikpunkt/Anpassungsvorschlag Nr. 2 Anforderungen an das mobile scannen   Gemäß den GoBD in Rz 136 soll das Verfahren des Scanvorgangs, also die Umwandlung eines Papierbelegs in einen elektronischen Beleg, dokumentiert werden. In einer Organisationsanweisung soll – abhängig von der Komplexität und Diversifikation der Geschäftstätigkeit und der Organisationsstruktur des Unternehmens – u.a. folgendes geregelt sein: Wer scannen darf Zu welchem Zeitpunkt gescannt wird Welches Schriftgut gescannt wird Ob eine bildliche oder inhaltliche Übereinstimmung mit dem Original erforderlich ist Die vorzunehmende Qualitätskontrolle Protokollierung von Fehlern   Die Wirtschaftsverbände erachten dies als zum Teil überbordende Anforderung an den Scanvorgang bzw. -prozess mit erheblichen Umsetzungsschwierigkeiten in der betrieblichen Praxis. Insbesondere in Bezug auf das mobile scannen ist eine praxisgerechte Anpassung notwendig.             Über KANZLEI OLIVER PRINCIPE, Tamm/Ludwigsburg Mit drei Gesellschaften in der Region erbringen wir Kanzlei- als auch projektbezogene Leistungen im Bereich der Managed Services (Buchhaltung, Löhne, Abschlusserstellung, Fertigung von Steuererklärungen) und Consulting (Steuerberatung, betriebswirtschaftliche Beratung) Unsere Kernkompetenzen bestehen in der Finanzprozess- (IKS, SoX, GoBD) und Compliance-Beratung (Accounting, TAX).   Disclaimer Unsere Angaben werden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt und geprüft. Aufgrund neuer Gesetze oder Verordnungen ergeben sich jedoch im Zeitablauf Änderungen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine Haftung für Richtigkeit und Vollständigkeit unserer Angaben...