Anpassungsvorschlag GoBD_Nr. 5 vom 7.12.2017 Apr05

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Anpassungsvorschlag GoBD_Nr. 5 vom 7.12.2017

Verschiedene Wirtschaftsverbände haben eine zeitnahe Anpassung der GoBD (Stand 14.11.2014) in einem gemeinsam verfassten Schreiben an das BMF vom 7.12.2017 als dringend notwendig eingefordert. Ziel ist es, eine zügige praxisgerechte Anpassung zu erwirken und hierdurch u.a. die fortschreitende Digitalisierung zu unterstützen:

Kritikpunkt/Anpassungsvorschlag Nr. 5

  • Belegwesen (Belegfunktion)

Jeder Geschäftsvorfall ist durch Fremd- oder Eigenbelege zu belegen. Eine Kontierung ist grundsätzlich zur Erfüllung der Belegfunktion vorzunehmen. Unter Umständen kann jedoch auf eine Kontierung verzichtet werden, wenn der Steuerpflichtige durch organisatorische Maßnahmen sicherstellt, dass die Geschäftsvorfälle auch ohne Angaben auf den Belegen in angemessener Zeit progressiv und retrograd nachprüfbar sind (siehe Tz. 64 der GoBD vom 14.11.2014).

Unklar bleibt jedoch, welche organisatorischen Maßnahmen dies sicherstellen. Die Wirtschaftsverbände schlagen vor, die notwendigen Maßnahmen auf die retrograde und progressive Such- und Selektierbarkeit zu beschränken.  Das wäre beispielsweise durch eine geordnete Belegablage kombiniert mit einer entsprechenden Referenzierung im Rahmen der Buchungsangaben sichergestellt, so die Wirtschaftsverbände in ihrer Petition.

 

 

 

 

 

 

 

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