TOP 5 IKS Praxis-Erfahrungen
Nachstehend unsere TOP 5 Praxiserfahrungen aus der Beratung und Prüfung des IKS aus 2017/2018:
- GoBD als integraler Bestandteil des TAX-IKS
- Während die typischen Steuerarten wie USt, KÖSt, GewSt und LohnSt in der Regel durch das IKS abgedeckt sind, werden die GoBD Regelungen – wenn überhaupt – aus unseren Erfahrungen nur unzureichend in den Prozessen berücksichtigt. Im Accounting-IKS sind die GoB in der Regel nicht der notwendigen Tiefe und Detailierung wie sie die GoBD vorsehen und vorgeben abgedeckt, so dass hier im Rahmen des TAX-IKS nachgebessert werden sollte.
- Fehlerfeststellungen
- Aufgedeckte Fehler aus Abschlussprüfungen des Vorjahres, aus internen Audits oder Betriebsprüfungen werden nur unzureichend im IKS nachvollzogen, d.h. die Ursachen für die letztendlich erfolglose Verhinderung bzw. Aufdeckung des Fehlers durch die implementierten Kontrollen werden nicht weiter analysiert und entsprechende Maßnahmen ergriffen.
- Vollständigkeit Bilanz/GuV
- Oft werden wesentliche Bilanz- oder GuV-Positionen überhaupt nicht abgedeckt. Ursächlich hierfür sind regelmäßig bilanzielle oder operative Restrukturierungen, welche im IKS nicht nachvollzogen werden. Gerade in internationalen Strukturen verlässt mach sich in typischen Bereichen wie bspw. Pensionsrückstellungen auf die „Zentrale“, übersieht jedoch dabei, dass überdies wesentliche Transaktionen auch „lokal“ stattfinden wie bspw. die Übergabe des Mengengerüsts an den Aktuar, etc.
- Anhang und Lagebericht
- Nicht selten fehlen in der Praxis die Erstellungsprozesse zum Anhang, wobei jedoch dieser integraler Bestandteil des Jahresabschlusses ist. Ähnlich sieht es mit dem Prozess zur Erstellung des Lageberichts aus.
- Dokumentation
- Das IKS sowie die Kontrolltätigkeit ist oft nur unzureichend dokumentiert. Nicht selten werden zwar aussagegemäß Kontrollen durchgeführt und meist indirekte Nachweise hierfür auch vorgelegt, eine entsprechende zweifelsfreie Dokumentation liegt jedoch nicht vor. Eine monatliche Haupt- und Nebenbuchabstimmung sollte vom Kontrollverantwortlichen datiert, unterschrieben und erläutert sowie die Dokumentation hierzu aufbewahrt werden.
Viele der aufgeführten Punkte lassen sich durch ein gutes Monitoring identifizieren bzw. anschieben. Die Implementierung eines IKS ist gut und wichtig, die regelmäßige Verbesserung und Anpassung jedoch mindestens genauso.
Über KANZLEI OLIVER PRINCIPE, Tamm/Ludwigsburg
Wir erbringen in der Region Kanzlei- als auch projektbezogene Leistungen im Bereich der Managed Services (Buchhaltung, Löhne, Abschlusserstellung, Fertigung von Steuererklärungen) und Consulting (Steuerberatung, betriebswirtschaftliche Beratung)
Unsere Kernkompetenzen sind die Finanzprozess- (Accounting-/TAX-IKS, SoX, GoBD) und Finanzabschlusserstellung/-beratung.
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