Verbesserung, Anpassung des Accounting-/Tax-IKS Mai04

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Verbesserung, Anpassung des Accounting-/Tax-IKS

Einer der wesentlichen Komponenten des internen Kontrollsystems (IKS) ist dessen kontinuierliche Überwachung und Verbesserung. Bei großen Unternehmen übernimmt diese Aufgabe in der Regel die eingerichtete interne Revisionsabteilung. Bei kleineren Unternehmen sollten – aufgrund von Unabhängigkeits- und Unparteilichkeitserfordernissen – externe Dienstleister (bspw. Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, etc.) mit der Aufgabe betreut werden.

Die Überwachung und Verbesserung kann beispielhaft durch folgende Aufgaben umrissen sein:

  • Überprüfung der Angemessenheit (bspw. sind die wesentlichen Kontrollen zu einem bestimmten Zeitpunkt tatsächlich implementiert, sind sie nach wie vor dem Grunde nach angemessen, um Fehler zu vermeiden bzw. aufzudecken, etc.).
  • Überprüfung vorgenommener bzw. fehlender Anpassungen des IKS an aktuelle Änderungen bspw. aufgrund neuer Gesetze, Standards, Richtlinien oder Unternehmenstransaktionen.
  • Überprüfung der Kontrolltätigkeit => wurden Kontrollprüfungen, insbesondere in Bezug auf Stichprobenumfang, Schlussfolgerung und Dokumentation, tatsächlich entsprechend den internen Vorgaben durchgeführt.
  • Überprüfung der Vollständigkeit des IKS => sind sämtliche wesentlichen Risiken aus Buchführung, Aufzeichnung und Archivierung (bspw. GoB/GoBD), Bilanz- und GuV-Posten-, Anhangs- und Lageberichtsperspektive sowie Steuererklärungen und Steueranmeldungen durch entsprechende Kontrollen abgedeckt.
  • Überprüfung der Aktualität => wurden festgestellte Mängel (bspw. aus Betriebs- und Abschlussprüfungen, Kontrollprüfungen, etc.) tatsächlich zeitnah behoben und das IKS entsprechend angepasst.
  • Unterstützung des lokalen Managements oder Auslandsgesellschaften bei der Ausgestaltung von Kontrollen und der Dokumentation von Prozessen und Kontrollen nach Best practices.
  • Unterrichtung der Geschäftsleitung und / oder Aufsichtsorgans über die Ergebnisse der regelmäßigen Überprüfungen.
  • Überprüfung, ob Versäumnisse bzw. Fehler in der Ausführung der internen Kontrolltätigkeit entsprechend sanktioniert wurden.

Aus unserer Erfahrung fehlen häufig in der IKS-Praxis eine Beschreibung der Risiken und Kontrollen in Bezug auf den Buchführungs-, Aufzeichnungs- und Archivierungsprozess, insbesondere in der Tiefe wie sie durch die Einführung der GoB/D verpflichtend sind (Stichwort „Verfahrensdokumentation“). Diese Lücken sollten zeitnah geschlossen werden.

 

Über KANZLEI OLIVER PRINCIPE, Tamm/Ludwigsburg

Wir erbringen in der Region Kanzlei- als auch projektbezogene Leistungen im Bereich der Managed Services (Buchhaltung, Löhne, Abschlusserstellung, Fertigung von Steuererklärungen) und Consulting (Steuerberatung, betriebswirtschaftliche Beratung)

Unsere Kernkompetenzen sind die Finanzprozess- (Accounting-/TAX-IKS, SoX, GoBD) und Finanzabschlusserstellung/-beratung.

 Disclaimer

Unsere Angaben werden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt und geprüft. Aufgrund neuer Gesetze oder Verordnungen ergeben sich jedoch im Zeitablauf Veränderungen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine Haftung für Richtigkeit und Vollständigkeit unserer Angaben übernehmen.